Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

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Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) in Kraft getreten. Der Weg zu diesem neuen Gestz kann hier anhand der entsprechenden Stationen und Dokumente nachverfolgt werden:
Am 23.12.2010 wurde den Ländern und Verbänden ein Gesetzesentwurf zum Bundeskinderschutzgesetz vorgelegt. In der Verbändeanhörung am 21.2.2011 legte der Vorstand des Bundesjugendrings einige Bedenken gegen die Änderungen dar. Stellungnahme
Dem am 27. Oktober 2011 vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesentwurf zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) konnte der Bundesrat in seiner Sitzung am 25. November 2011 in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen.
Am 14. Dezember 2011 hat der Vermittlungsausschuss zum BKiSchG getagt und als Ergebnis einen Kompromiss zu den zwischen Bund und Ländern strittigen Fragen vorgelegt (Details siehe www.dbjr.de/nationale-jugendpolitik/kinderschutzgesetz). Das BKiSchG in der entsprechenden Fassung wurde am 15. Dezember 2011 vom Deutschen Bundestag und am 16. Dezember 2011 vom Bundesrat verabschiedet. Am 1. Januar 2012 ist das neue Gesetz in Kraft getreten.
Die für die Jugendverbände wichtigsten Regelungen und deren Bedeutung können im Informationsblatt des DBJR nachgelesen werden. MO-INFORMATION des DBJR vom 19.12.2011
Newsletter, BMFSFJ ImFokus Nr. 32 "Das Bundeskinderschutzgesetz"
Lesen Sie hier den verabschiedeten Gesetzestext in der aktuellen Fassung.
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