Kinder- und Jugendhilferecht

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Das Kinder- und Jugendhilfegesetz SGB VIII KJHG dient als Instrument zur Vorbeugung, zur Hilfestellung und zum Schutz von Kindern und Jugendlichen. Dem Gesetz liegt ein neues Verständnis von Kinder- und Jugendhilfe zugrunde; im Vordergrund stehen die Förderung der Entwicklung junger Menschen und die Integration in die Gesellschaft durch allgemeine Förderungsangebote und Leistungen in unterschiedlichen Lebenssituationen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e. V. (aej) setzt als anerkannter Träger der Jugendhilfe die gesetzlichen Grundlagen des KJHG um.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- betreut federführend bestehende Bundesgesetze, z. B. das Achte Buch des Sozialgesetzbuches (Kinder- und Jugendhilfegesetz) und das Jugendschutzgesetz,
- nimmt als Querschnittsaufgabe in engem Kontakt zu anderen Bundesressorts, den Ländern und Gemeinden sowie der öffentlichen Jugendhilfe die Interessen von Kindern und Jugendlichen in allen Politikbereichen, vor allem im Bildungs-, Gesundheits- und Arbeitsmarktbereich wahr,
- unterstützt und fördert überregionale und bundeszentrale freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe in ihrer Vielfalt von Wertorientierungen, Inhalten, Methoden und Arbeitsformen,
- wirkt bei der Weiterentwicklung und Umsetzung der europäischen Jugendprogramme mit,
- beauftragt unabhängige Sachverständige, zur Lage von jungen Menschen in Deutschland zu informieren, und fördert entsprechende Forschungsvorhaben,
- trägt durch Modellprojekt und Wirkungsevaluation zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe und zum Nachweis ihrer Wirkung bei.
Kontakt BMFSFJ
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
Alexanderstraße 3, D-10178 Berlin
Tel.: 0049 (0)3018 555-0
Fax: 0049 (0)3018 555-4400
E-Mail: poststelle(at)bmfsfj.bund.de
Internet: www.bmfsfj.de
Dienstbereich Bonn
Rochusstraße 8-10, D-53123 Bonn
Tel.: 0049 (0)228 9300
Fax: 0049 (0)3018 555-2221
Kampagne "Starke Verbände - Starke Jugend"

Starke Verbände sind unverzichtbar für eine starke Jugend. Wir schließen uns als junge Menschen in Jugendverbänden zusammen, weil wir uns gemeinsam engagieren. Wir gründen Jugendgruppen, weil wir gemeinsame Interessen verfolgen. Wir schaffen uns eine verbandliche Struktur, weil wir nachhaltig für uns und andere Ziele erreichen wollen.
Wir brauchen Freiräume, die wir mit unseren Ideen füllen, in denen wir mitwirken und gestalten können. Freiräume, die uns das Kinder- und Jugendhilfegesetz seit mehr als 20 Jahren garantiert, die der Staat finanziell absichern muss, sind in Gefahr oder werden schon zerstört. Verantwortliche in Politik und Verwaltung kürzen die Fördermittel oder steichen sie ganz.
Wehren wir uns im Interesse von mehr als sechs Millionen Kindern und Jugendlichen gegen aktuelle und angekündigte Kürzungen der Fördermittel. Wehren wir uns gegen zunehmend schlechte Rahmenbedingungen für unser vielfältiges ehrenamtliches und selbstbestimmte Engagement.













