Urheberrecht

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Das http://bundesrecht.juris.de/bundesrecUrheberrechtsgesetz (UrhG) ist die gesetzliche Grundlage für den Bereich des Urheberrechts. Geistiges Eigentum wird durch die Regelungen des UrhG rechtlich geschützt.
Urheber und Verwerter
Grundsätzlich gilt: Wer geistiges Eigentum wie z. B. Lieder (Hörbares) oder Texte (Lesbares) verwendet (Verwerter) muss die Genehmigung des Urhebers einholen. Hierbei unterstützen die Verwertungsgesllschaften mit ihren unterschiedlichen Zuständigkeiten.
Verträge der EKD mit den Verwertungsgesellschaften
Zur Entlastung der Kirchengemeinden und Kirchenmusiker hat die EKD mit einigen Verwertungsgesellschaften Verträge abgeschlossen. Diese Verträge stellen pauschalierte Vergütungsregelungen dar. Die Voraussetzungem, die für die pauschale Abgeltung vorliegen müssen, sind in den Verträgen festgehalten.
Die Evangelische Jugend gehört mit ihren Mitgliedern und außerordentlichen Mitglieder ebenfalls zu den Berechtigten.
GEMA - Pauschalvertrag
Immer dann, wenn Musik öffentlich aufgeführt bzw. wiedergegeben wird, können Urheberrechtsvergütungen fällig werden. Wiedergabe bedeutet persönliche (live) und mechanische Darbietung (CD, Tonband, etc) von Musikwerken. Die Vergütungen fordert die GEMA für Komponisten und Liedautoren ein, wenn diese Mitglied der GEMA sind. Dies ist in der ganz überwiegenden Zahl der Fälle gegeben. Ausnahmsweise können Komponisten und Liedautoren ihre Rechte aber auch selbst wahrnehmen.
Die aej (und ihre Mitglieder) ist in der Liste der Berechtigten eingetragen. Weitere Hilfe bietet das Merkblatt"Leitfaden für die tägliche Praxis".
WICHTIG: Der Pauschalvertrag greift jedoch nicht bei Veröffentlichung von Musik auf der Homepage.
VG Musikedition
Singt die Evangelische Jugend nicht aus dem evangelischen Gesangbuch, ist es im Gottesdienst und bei Andachten erlaubt, Noten und Liedtexte als Fotokopie zu nutzen. Die damit verbundene Vergütungspflicht deckt der Pauschalvertrag der EKD mit der VG Musikedition ab.
WICHTIG: Der Pauschalvertrag greift jedoch nicht bei Erstellung von eigenen Liederheften.










