Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.
Trilaterale Programme
An einer deutsch-polnischen Jugendbegegnung können auch Jugendliche aus einem anderen Land teilnehmen - egal ob aus einem anderen europäischen Land oder einem außereuropäischen.
Für die Förderung "trilateraler Jugendprojekte" gelten dieselben Voraussetzungen wie für eine rein deutsch-polnische Jugendbegegnung.
Trilaterale Projekte mit Frankreich, Tschechien, Russland und Israel
Deutschland-Polen-Frankreich
Trilaterale Programme mit Teilnehmenden aus Frankreich, Deutschland und Polen erfolgen über die aej nur aus Mitteln des Deutsch-Französischen Jugendwerks (DFJW). Absprachen zwischen DPJW und DFJW
Deutschland-Polen-Tschechien, Russland oder Israel
Für trilaterale Projekte mit Tschechien, Russland und Israel gelten besondere Regelungen.
Diese Projekte können in Verbindung mit einer Förderung der folgend genannten Organisationen Tandem - Koordinierungszentrum deutsch-tschechischen Jugendaustausch, der Stiftung Deutsch-Russischer Jugendaustausch und Conact - Koordinierungszentrum deutsch-israelischer Jugendaustausch auch vom Deutsch-Polnischen Jugendwerk gefördert werden.
Finanzielle Zuschüsse
Die Teilnahme von Jugendlichen und Betreuern aus einem dritten Land wird über die Programmkosten gefördert.
Die Reisekosten der Jugendlichen aus dem Drittland ab der deutschen bzw. polnischen Grenze zum Veranstaltungsort können bezuschusst werden
Die trilaterale Begegnung selbst kann nur dann unterstützt werden, wenn sie in Deutschland oder Polen stattfindet.
Anträge
Zur Beantragung einer Förderung trilateraler Jugendprojekte nutzen Sie bitte das Formular "Gemeinsamer Antrag" und den Anhang "Trilaterale Projekte".