Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in Deutschland e.V.
News
Sonderprogramm des Bundes für Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten
Ab dem 1. September können Anträge für das oben genannte Sonderprogramm gestellt werden.
Mit einem 100-Millionen-Euro-Sonderprogramm unterstützt das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend kurzfristig gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendbildung und der Kinder- und Jugendarbeit, die aufgrund von Einnahmeausfällen durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich bedroht sind. Davon stehen 75 Millionen Euro für Tagungs- und Freizeithäuser zur Verfügung.
Evangelische Tagungs- und Freizeithäuser, die freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sind, reichen ihre Anträge ab sofort über die aej ein. Senden Sie ihren Antrag bitte an haeuserfoerderung(at)aej-online.de. Die Links zum Antragsformular, den Richtlinien und den FAQ’s finden sie nachfolgend.
Antragsfrist bei der aej ist der 21.09.2020
Antragsberatung erhalten Sie bei Heiner Witte unter der Rufnummer 0162- 18 33 012 oder per Mail an h.witte(at)ehin.de.
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Formblätter für antragstellende Einrichtungen
FAQs
Fragen zu den Modalitäten des "Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit" - Teil A beantwortet diese Übersicht:
Zu den FAQs auf der Website des BMFSFJ