Die aej-Beiräte
Die Beiräte der aej dienen der ständigen Beratung des aej-Vorstands. Sie werden jeweils zu Beginn der Amtszeit des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden Delegierten eingesetzt.

Gegenwärtig arbeiten folgende Beiräte für die aej:
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Der Förder- und Finanzpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung finanzieller und förderpolitischer Fragen.
Tagungsfrequenz: zweimal eintägig, einmal zweitägig/Jahr.
Geschäftsführung: Michael PetersMitglieder des FFPB
Christoph Bauch
Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Kirche in NorddeutschlandSusanne Fick
aej/ESG-GeschäftsstelleKnut Grünheit
Evangelische Jugend von WestfalenRainer Heid
CVJM DeutschlandMaria Hofmeister
Gemeindejugendwerk des Bundes Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland KdöR (GJW)Michael Peters
aej/ESG-GeschäftsstelleGernot Quasebarth
(aej-Schatzmeister)
Evangelische Jugend der Evangelischen Kirche in MitteldeutschlandBernd Rossi
Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Landeskirche HannoversSilvia Schmidt
Kinder- und Jugendpfarramt der Evangelischen Landeskirche AnhaltsCarsten Schramm
Verband Christlicher Pfadfinderinnen und Pfadfinder (VCP) e. V.Simon Schuh
Deutscher Jugendverband "Entschieden für Christus" (EC) e. V.Andreas Schwörer
Jugendwerk der Zentralkonferenz der Evangelisch-methodistischen Kirche (EmK)Manfred Walter
Evangelische Jugend in Bayernzuständig vom aej-Vorstand: Kevin Sachse
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Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat der aej ist zuständig für die Beratung von Fragen der nationalen, europäischen und internationalen Kinder- und Jugendpolitik sowie für Fragen, die die ökumenische und internationale Arbeit der Mitglieder betreffen.
Der Kinder- und Jugendpolitische Beirat setzt sich zusammen aus Vertreter(inne)n der Mitglieder aus allen Säulen der aej. Er begleitet die gesamte kinder- und jugendpolitische Arbeit der aej und berät insbesondere diesbezüglich den Vorstand. Hierzu gehört u. a. die Vorbereitung von Stellungnahmen oder jugendpolitischen Personalentscheidungen im Bereich der Außenvertretungen.
Der Beirat setzt sich zusammen aus 13 Personen einschließlich Vorstandsvertreter(innen). Aus der aej-Geschäftsstelle nehmen regelmäßig an den Sitzungen des KJPB teil: Doris Klingenhagen (europäische Jugendpolitik, Migration, Mitarbeiter*innenfragen), Dirk Thesenvitz (internationale Jugendpolitik/Ökumene) und Daniela Broda (Internationale Kinder- und Jugendpolitik).Tagungsfrequenz: dreimal zweitägig/Jahr.
Geschäftsführung: Daniela BrodaMitglieder des KJPB
Dr. Ina Bösefeldt
Evangelische Jugend in der Evangelisch-lutherischen Kirche in NorddeutschlandJulia Braband
Evangelische Jugend in der Evangelischen Kirche in MitteldeutschlandDaniela Broda
aej/ESG-GeschäftsstelleSteven Edwards
Jugendkammer der Evangelischen Kirche von WestfalenMicha Hofmann
Evangelische Kinder- und Jugendarbeit im Kirchenkreis MühlhausenRobby Höschele
Arbeitsgemeinschaft der Evangelischen Jugend in WürttembergCarsten Korinth
CVJM DeutschlandRoland Mecklenburg
Evangelische Jugend im RheinlandEltje Reiners
Fachbereich Kinder- und Jugend der Evangelischen Kirche in Hessen und NassauIlona Schuhmacher
Evangelische Jugend in BayernKerstin Sommer
Evangelisches Kinder- und Jugendwerk BadenJan Witza
Evangelische Jugend in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Sachsenszuständig vom aej-Vorstand: Julia Grün und Benjamin Menge
Die Berufung der Mitglieder der Beiräte erfolgt durch den Vorstand auf der Grundlage von Nominierungen durch die Mitglieder der aej. Jedem Beirat gehört mindestens ein Mitglied des Vorstandes mit Sitz und Stimme an.
Die Zahl der Mitglieder jedes Beirates soll neun nicht überschreiten. Beide Geschlechter sollen jeweils zu mindestens 40 Prozent vertreten sein. Dies gilt nicht für Beiräte, die aus inhaltlichen Gründen geschlechtsspezifisch arbeiten.
Der Beirat wählt aus seiner Mitte eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden, sowie eine stellvertretende Vorsitzende bzw. einen stellvertretenden Vorsitzenden. Die beiden Funktionen sollen komplementärgeschlechtlich besetzt sein.
Die Beiräte wenden sich mit Vorlagen und Anträgen an den Vorstand. Die Geschäftsführung eines Beirates wird von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter der aej-Geschäftsstelle wahrgenommen. Mindestens drei Wochen vor Sitzungsbeginn wird von der Geschäftsstelle schriftlich unter Angabe der Tagesordnung eingeladen. Von jeder Sitzung ist ein Protokoll zu erstellen, das dem Vorstand unverzüglich vorgelegt und vom Beirat genehmigt wird.